3. Zollbestimmungen |
Gegenstände
des persönlichen Bedarfs können eingeführt werden. Ferner
kann pro Person zollfrei eingeführt werden, Wein (nicht mehr als
2 Liter), Spirituosen (nicht mehr als 1 Liter), Zigaretten (nicht mehr
als 400 Zigaretten oder 50 Zigarren), 50 ml. Parfüm, andere neue
und gebrauchte Waren bis zu einem Wert von N$ 1250. Zusätzliche Waren
oder Güter bis zu einem Gesamtwert von N$ 10.000 pro Person sind
mit einer einheitlichen Rate von 20 % zollpflichtig. Güter im Wert
über N$ 10.000 sind nach den allgemeinen Tarifen zollpflichtig. Vorsicht
bei exotischen Souvenirs! |