3. Zollbestimmungen
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Gegenstände des persönlichen Bedarfs können eingeführt werden. Ferner kann pro Person zollfrei eingeführt werden, Wein (nicht mehr als 2 Liter), Spirituosen (nicht mehr als 1 Liter), Zigaretten (nicht mehr als 400 Zigaretten oder 50 Zigarren), 50 ml. Parfüm, andere neue und gebrauchte Waren bis zu einem Wert von N$ 1250. Zusätzliche Waren oder Güter bis zu einem Gesamtwert von N$ 10.000 pro Person sind mit einer einheitlichen Rate von 20 % zollpflichtig. Güter im Wert über N$ 10.000 sind nach den allgemeinen Tarifen zollpflichtig.
Namibische Dollar dürfen nicht mehr als N$ 2.000 eingeführt werden.

Vorsicht bei exotischen Souvenirs!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt bzw. im Heimatland nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.

Auskünfte bekommen Sie natürlich auch beim Farmer.