4. Waffeneinfuhr und Jagdbestimmungen
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Die Zollbestimmungen sehen vor, dass jeder Jagdgast seine Waffe einführen darf, diese muss allerdings bei der Einreise deklariert werden. Man benötigt einen gültigen Waffenschein des Heimatlandes und eine Einladung des Jagdveranstalters.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhoek (Flughafengepäckabholbereich) ist also die Vorlage der Waffe/Munition erforderlich. Die Nummer der Waffen und der Munition wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Faustfeuerwaffen und automatischen Waffen sind zur Einfuhr nicht zugelassen.

(Das o. g. Antragsformular können Sie unter dem Link: "The Rifle Import/Export Permit" auf der Seite des Namibia Jagdverbandes, NAPHA Namibia Professional Hunting Association, einsehen.)

Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist für die Jagd in Namibia nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Diese Voraussetzungen sind übrigens auf ONDUASU selbstverständlich gegeben.